Rechtsprechung
OLG Dresden, 26.06.2020 - 24 Ss 418/20 (B) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Standardisiertes Messverfahren, Sachverständigengutachten, Abweichung
- Justiz Sachsen
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- IWW
- bussgeldsiegen.de
Standardisiertes Messverfahren - Einholung eines Sachverständigengutachten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Beweiswürdigung beim Nachweis eines Rotlichtverstoßes mittels des Meßverfahrens Traffi-Phot III
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
OWi: Wenn standardisiert nicht standardisiert ist/sein soll - Sachverständigengutachten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Voraussetzung für Annahme eines nicht standardisierten Messverfahrens
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 05.09.2019 - 506 Js 15600/19
- OLG Dresden, 26.06.2020 - 24 Ss 418/20 (B)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …
Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2020 - 24 Ss 418/20
Insoweit darf das Rechtsbeschwerdegericht die Beweiswürdigung des Tatrichters nicht durch seine eigene ersetzen, sondern kann sie nur auf rechtliche Fehler überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 09. Februar 1957, Az.: 2 StR 508/56, BGHSt 10, 208). - BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58
Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz …
Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2020 - 24 Ss 418/20
Die Urteilsgründe müssen aber dann Ausführungen enthalten, aus denen sich die Sachkenntnis des Gerichts ergibt (vgl. BGHSt 12, 18 ff.). - BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86
Strafbarkeit eines erheblich Angetrunkenen wegen Hilfeleistung, einen Bewußtlosen …
Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2020 - 24 Ss 418/20
Fehlerhaft ist die Beweiswürdigung allerdings dann, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt oder falsche Maßstäbe für die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1986, Az.: 2 StR 115/86, NStZ 1986, 373 Meyer-Goßner, StPO, 61. Aufl., § 337 Rn. 26 ff., m.w.Nachw., § 261 Rn. 38).